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In Deutschland kann das Tragen von nicht anerkannten Schweizer Titeln strafbar sein. |
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Auf diesem Link wird diskutiert, ob die Freie Universität Teufen mit der Uni-Zug identisch sei.
Kein Ruhmesblatt für die Schweizerische Bildungslandschaft, wenn im Ausland unsere Weiterbildung wegen solchen Instituten in Frage gestellt wird.
Darf Handels- und Gewerbefreiheit gemäss unserer Bundesverfassung so weit gehen dass schlussendlich sogar ein Parlamentarier in Deutschland zurücktreten muss?
Oder wird der Markt - nicht zuletzt Dank Internet - die Spreu vom Weizen trennen? Hoffentlich schon, aber nur wenn die Meinungsäusserungsfreiheit nicht durch äusserst prozessierfreudige Institute mit grossem finanziellen Polster geschmälert wird.