09.06.10
Ein Mail an die Board Members und OrganeBetreff: Einladung zur
Generalversammlung
Liebe Ex- und Ist-Board Members und Organe
Die GSBA Stiftung hat ja einen gewichtigen Millionenbetrag in die GSBA
Immobilien AG investiert. Die Einladung zu deren Generalversammlung zeigt,
dass ein Weiterbildungskurs zum Thema "Wie lädt man korrekt zur
Generalversammlung ein", sicher mindestens einen Kursbesucher haben müsste:
den Buchhalter unseres Bildungskonzerns. Und falls dieser auf Anweisung
unseres Präsidenten handelte, wäre es wieder mal Zeit Gotthelf zu
zitieren: Im Herzen soll....
Buchhalter Beat Herren unterzeichnet im Mai einen Brief, in dem unter
anderem auch von einer Einladung zur Generalversammlung der GSBA
Immobilien AG die Rede ist. Für welche Firma er zeichnet, geht aus der
Unterschrift nicht hervor. In der Fusszeile jenes Schreibens werden ein
halbes Dutzend Firmen aufgeführt, von denen sich genau genommen lediglich
für eine ein Eintrag im Handelsregister findet.
In der GSBA Immobilien AG ist Beat Herren nicht als Verwaltungsrat
gelistet, er ist überhaupt nicht als zeichnungsberechtigt aufgeführt. Da
Beat Herren weder Verwaltungsrat noch Revisionsstelle der GSBA Immobilien
AG ist und sicher seine Aktien für Fr. 1300 pro Stück verkauft hat, ist
nicht zu prüfen, ob er gar als Aktionär zur Generalversammlung laden möchte.
Also blicken wir ins Gesetz: Das OR sieht vor, dass der Verwaltungsrat zur
Generalversammlung einlädt, in gewissen Fällen die Revisionsstelle. Es
liegt somit keine korrekte Einladung vor. Ich gehe davon aus, dass das
Board dies auch festgestellt hat, und nun einen neuen Termin ansetzen
wird.
Dass sich jemand in den letzten Jahren in Sachen Generalversammlung und
Aktiengesellschaft nicht besonders weitergebildet hat, zeigt ein weiterer
Punkt: An der Generalversammlung soll eine Kontrollstelle gewählt werden.
Im aktuellen Obligationenrecht ist der Begriff Kontrollstelle nirgends zu
finden. Der Begriff wurde schon vor einiger Zeit gestrichen. Klar, dass
jemand der eine Kontrollstelle wählen möchte auch nicht weiss, dass seit
einiger Zeit ein Revisionsaufsichtsgesetz in Kraft ist. Er hätte sonst
eine im Register der Revisionsaufsicht eingetragene Revisionsstelle zur
Wahl vorgeschlagen. Aber auch dies ist nicht der Fall, gemäss Einladung
lautet der Antrag: "Wahl der DMT-Treuhand GmbH, in Kilchberg".
Ein Blick in das Register der Revisionsaufsichtsbehörde zeigt, dass keine
solche Firma unter den zugelassenen aufgeführt wird.
Art. 40 RAG sagt, dass mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 1'000'000
Franken wird bestraft, wer eine Revisionsdienstleistung ohne die
erforderliche Zulassung erbringt. Beruhigt können wir feststellen, dass
hier niemand gebüsst werden könnte, eine DMT-Treuhand GmbH in Kilchberg
ist auch im Handelsregister nicht existent. Man kann dem von Beat Herren
mitgeteilten Antrag gar nicht folgen.
Vielleicht meint Beat Herren, dass er die Firma DMT Treuhand AG in Thalwil
wählen möchte. Die findet sich im Handelsregister, aber ... als ich
heute morgen ins Register der Revisionsaufsichtsbehörde klickte nicht in
deren Register. In der DMT Treuhand AG sind mit Ursula Betschart und
Dieter Meyer übrigens die gleichen Personen wie in der DMT D. Meyer
Treuhand GmbH als unterschriftsberechtigt eingetragen.
Vielleicht möchte Beat Herren die DMT D. Meyer Treuhand GmbH in Thalwil wählen,
die zur Zeit im Firmeneintrag der GSBA Immobilien AG noch mit Domizil in
Kilchberg geführt wird?
Die DMT Treuhand AG in Thalwil hiess bis zum 1.2.2007 noch SILO TEC
(Schweiz) AG, Zweck der Gesellschaft war die Grafittientfernung. Eine DMT
D. Meyer Treuhand GmbH, Thalwil, war dort bis zur Publikation vom 1.2.2007
als Revisionsstelle eingetragen. Seit die Firma nun DMT Treuhand AG heisst
und statt Graffitientfernung im Bereich Steuerberatung und
Revisionsdienstleistungen tätig sein soll, war ein Dieter Meyer ursprünglich
Geschäftsführer und inzwischen Verwaltungsrat der DMT Treuhand AG,
Thalwil. Eine gewisse Nähe zum Dietrich Meyer, der auch Geschäftsführer
der früheren Revisionsstelle DMT D. Meyer Treuhand GmbH ist, und im
RAB-Register Dieter heissen könnte, kann wohl kaum verleugnet werden.
Will man hier mit Blick auf die laufende Strafgeschichte (es gilt die
Unschuldsvermutung) die bisherige Revisionsstelle aus dem Schussfeld
nehmen und via Aktienmantel der SOLO TEC AG den Umsatz in eine neue Firma
verlagern? Schliesslich wird eine DMT D. Meyer Treuhand GmbH, Thalwil, im
Handesregister als Revisionsstelle der Stiftung geführt.
Sicher freut es die Dozierenden des Konzerns, dass sie so für Themen wie
cooling off period und Unabhängkeit einen Living Case präsentiert
erhalten. Welches Weiterbildungsinstitut erhält solche Konstellationen
pfannenfertig hausintern geliefert, um sie so anhand eines praktischen
Beispiels im Unterricht üben und besprechen lassen?
Man könnte das Thema ausweiten und mit Interesse feststellen, dass die
Universa Treuhand AG, die als Revisionsstelle der DMT Treuhand AG
eingetragen war, die DMT D. Meyer Treuhand GmbH in Thalwil als ihre eigene
Revisionsstelle aufführte.
Man könnte die Studierenden prüfen lassen, ob Art. 11 RAG zum Thema
Unabhängigkeit eine Rolle spielen könnte und die Bestimmung des Art. 39
RAG, die eine Busse bis zu 100'000 Franken dem androht, der gegen die
Grundsätze zur Unabhängigkeit nach Artikel 11 RAG sowie nach Artikel 728
OR verstösst, angewendet werden könnte.
Art. 11 RAG handelt davon, dass eine Publikumsgesellschaft keine Personen
beschäftigen darf, die während der zwei vorausgegangenen Jahre
Revisionsdienstleistungen für diese Gesellschaft geleitet haben oder im
betreffenden Revisionsunternehmen eine Entscheidfunktion inne hatten.
Und dann müssten die Studenten feststellen, ob die eine oder andere
Gesellschaft eine Publikumsgesellschaft sei oder nicht und ggf. auch das
Thema Corporate Governance diskutieren.
Auch die History des in einem Schreiben vom März 2010 "Lorange
Institut of Business AG (vormals Oekreal AG)" genannten Unternehmens
würde ein Beispiel für ein ergänzendes Thema in diesem Kurs anbieten:
Bis 24.9.1992 war ein Meyer, Johannes Dietrich Werner, von Zürich, in
Kilchberg, Mitglied des Verwaltungsrates. Gleichzeitig mit der Streichung
aus dem Verwaltungsrat wurde eine D. Meyer Treuhand, in Kilchberg ZH als
Revisionsstelle gewählt. Man könne, wenn so weit zurück geforscht
werden soll auch gleich nachschauen, welche Revisionsstelle Anfang der
90-er Jahre was für ein Gutachten über den damaligen Wert der
Oekreal-Aktien erstellt hatte.
Und wenn man schon nach früheren Gutachten im Umfeld von DMT D. Meyer
Treuhand die für Schulzwecke verwendet werden könnten sucht, könnte
z.B. auch der Revisionsbericht über die 10 Mio AK-Erhöhung bei der Air
Switzerland AG in Liquidation als Schulbeispiel dienen. Nicht nur was die
Bestätigung betrifft, sondern eben auch in Sachen wer mit wem. Denn zufällig
war Dieter Meyer mit Daniel Scheitlin von 1994 bis 2002 Gesellschafter in
einer S&P Scheitlin & Partner Treuhand GmbH. Und zufällig findet
sich Daniel Scheitlin wiederum bis Juli 2002 als Verwaltungsrat der Air
Switzerland AG, jene Gesellschaft, für die DMT D. Meyer Treuhand als
Revisionsstelle fungierte. Total unabhängig wurde hier ein Gutachten über
die Liberierung des Aktienkapitals erstellt.
Ich glaube kaum, dass Beat Herren das Schreiben vom 18. Mai 2010 mit der
missglückten Einladung zu einer Generalversammlung im Namen des neuen Präsidenten
verfasst hat. Tippfehler mögen in einem schnell verfassten eMail ja
angehen, aber in einem formellen Schreiben würde der Präsident sicher
darauf achten, dass eine gewisse Professionalität an den Tag gelegt wird.
Wie auch immer, etwas Weiterbildung innerhalb unserer alma mater könnte
nicht schaden. Board Member Thomas Stenz könnte sicher ergänzende Ausführungen
in weniger satirischer Form liefern.
Freundliche Grüsse
Sikander
Dieses Mail richtet sich an die Stiftungsräte und die (allenfalls
ehemalige) Mitglieder des Advisory Boards der GSBA
- Dr. Max Amstutz, Ehem. Verwaltungratspräsident Finter Bank Zürich
- Norbert Quinkert, Partner Quinkert, Herbold, Fischer - Exec. Search,
ehemals Vorsitender der Geschäftsleitung Motorola
- Dr. Hans Heinrich Coninx, ehem. Präsident des Verwaltungsrates Tamedia
AG
- Georges Gagnebin, ehem. Vize-Präsident Private Banking, Bank Julius Bär
& Co. AG
- Dr. Peter Hobbins, Mitglied Verwaltungsrat Refocus Group Inc., ehem.
Verwaltungsrat Corange International Ltd., ehem. Mitglied of Executive
Committee, MotoGuzzi Corp.
- Werner Isele MBA GSBA/SUNY,
- Joseph Leimgruber MBA, ehem. Vorsitzender der Geschäftsleitung
Rittmeyer AG
- René Lichtsteiner, Managing Director Right Coutts (Schweiz) AG
- Akio Miyabayashi, Management Centre Europe, Faculty Member
- Martin A. Murbach, Chairman of the Board private investment bank limited
- Marc Ott MBA/GSBA, Chairman Executive Management Group AG, Confidential
Business Operations AG
- Peter Otto MBA/GSBA PhD/SUNY, GSBA Professor and Business Consultant
- Max Pfister MBA/GSBA, Regierungsrat Kanton Luzern
- Paul Santner, Vizepräsident Verwaltungsrat New Value AG
- Hans Savonije, Royal Unibrew
- Thomas Stenz, Partner Ernst & Young
- Dr. Heiko Visarius, Business Director Medtronic (Schweiz) AG
- Andreas S. Wetter, VR ORANGE Communications AG Switzerland
- Dr. Cornel Wietlisbach, ex-Senior Client Advisor UBS Wealth Management
- André Witschi MBA GSBA/SUNY, ehemals Steigenberger Hotels
- Prof. Dr. Ralph Berndt
- Edgar C. Britschgi, ex-CEO Advico Young & Rubicam, ex-Dean
GSBA-Lorange Institute of Business
- Thomas Rommerskirchen, Medienfachverlag
- Wolfgang Giehl, Deutsche Post AG
- Per Lorange, Managing Director, S. Ugelstad Invest
- Peter Lorange, President GSBA / Lorange Institute of Business
- DMT D. Meyer Treuhand / DMT Treuhand
die publikation im zusammenhang mit diesem thema erfolgt auf www.mbagsba.ch,
sollten sie ergänzungen im zusammenhang mit dem sie betreffenden teil der
publikationen haben, richten sie diese bitte an die absenderadresse.
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