14.08.08
ein mail an
Gabriella Skala Marketingverantwortliche GAA
Lucia Peters
titeltragenliebe marketingfrauen und verantwortliche publizierende der
news
es braucht glaub wirklich eine orientierung, damit nicht jemand in gefahr
läuft, gegen das gesetz zu verstossen. im ersten mail wurde mitgeteilt:
Es ist tatsächlich so, dass das Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz
es gemäss § 7 Abs. 3 verbietet, akademische Titel wie Lizentiat,
Bachelor oder Master zu führen, die nicht von einer anerkannten
Hochschule verliehen worden sind
heute nun noch die präzisierung
... geht es in der angesprochenen Regelung betr. Titelschutz darum, eine
Verwechslung oder gar bewusste Täuschung mit "echten"
Hochschultiteln zu verhindern. Insbesondere die Verwnedung der einfachen
akademischen Titel "Bachelor" oder "Master", die von
Hochschulen verliehen werden, soll geschützt werden.
ich glaube eine orientierung der ehemaligen könnte nicht schaden, und sei
es nur dass man ggf. mitteilt, dass hier eine abklärung läuft und man
sehr vorsichtig sein muss oder ggf. beim titel die einschränkung
anbringt, er stamme nicht von einer anerkannten schule.
grüsse
sikander
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