Datum: 17.08.2007

guten tag hr. eckert

im zusammenhang mit einer publikation über titel von privaten schulen bin ich via site der gsba-alumni auf ihren namen gestossen. sie waren bis vor kurzem präsident der gaa und hatten gemäss protokoll im letzten jahr vier mal kontakt zu hr. stähli.

waren die nachfolgenden punkte auch einmal thema einer dieser besprechungen. ich nehme an, dass dies die ehemaligen bestimmt interessierte, weil mit der öffnung der grenzen jemand gerne in deutschland mit dem titel geworben hätte. es handelt sich dabei um eine frage die zur zeit wegen äusserungen von deutschen amtsstellen aktuell ist, aber bestimmt auch schon während ihres präsidiums immer wieder zu fragen anlass gab:

gemäss dem ministerium für wirtschaft und kultur in hessen, dürfen professorentitel sowie mba und bba titel der gsba graduate school of business administration in horgen/zürich (und damit zählen wohl auch die via oekreal verrechneten dazu) in deutschland nicht geführt werden, da die gsba über keine hochschuleigenschaft verfügt weil sie in der schweiz nicht als solche anerkannt ist (anders als z.b. die universität zürich oder seit kurzem die fachhochschulen, deren titel in deutschland getragen werden dürfen und auch bolognakompatibel sind).

die senatsverwaltung für bildung, wissenschaft und forschung in berlin ist gar der ansicht, dass ohne führungsgenehmigung ein solcher z.b. professorentitel der gsba weder für werbung benutzt werden kann, noch auf briefköpfen und visitenkarten aufgeführt werden dürfe.

wie gehen die mitglieder der ehemaligen-vereinigung mit diesem problem in deutschland um und ist bekannt, ob sich dieses problem auch in anderen ländern stellt? bestimmt wurden sie von ehemaligen mit diesem problem konfrontiert und haben dieses problem auch bei einer besprechung mit hr. stähli thematisiert, denn in einer gsba-news war auch einmal das thema bologna und die damit zusammenhängige anerkennung enthalten. wie war die reaktion von seiten der verantwortlichen?

danke für eine info und freundlichen gruss
sikander v. bhicknapahari

 

Zurück zur Übersicht Oekreal-Alumni-Korrespondenz

VR Korrespondenz
Oekreal KORRESPONDENZ