| 21.05.10 Ein Mail an Peter Lorange und Konrad Stierlin,
VR der Oekreal AG Lorange Institute of Business
Betreff: 300 Tage
guten tag den organen der oekreal ag / lorange institute of business
100 tage zeit ist normalerweise gegeben, wenn eine neue leitung antritt.
am sonntag sind es 300 tage, seit die leitung der firma gewechselt hat.
aber einiges ist immer noch offen... zum beispiel das schreiben vom 16.
oktober 2006 (auch auf http://www.mbagsba.ch/oekreal/anfrage_001.htm
abrufbar). die bisherigen reaktionen von eurer seite vermochten die hängigen
themen nicht gänzlich zu beantworten.
ich hänge den text hier nochmals dran und denke, dass es am einfachsten
ist, wenn wir dieses für die anderen interessierten auf der speziell für
die nicht im GAA organisierten alumnis unter lorange-institute-alumni
aufschalten. (am besten zweisprachig, mal schauen welches übersetzungsprogramm
hier die besten resultate bringt). denn gerade weil sich die neue leitung
ja aktuell um eine AACSB akkreditierung bemüht wäre es doch wichtig zu
wissen, ob die früheren werbeversprechen eures unternehmens so nun - wenn
auch etwas spät - einglelöst werden. ich werde diesbezüglich mal bei
AACSB fragen, ob hier eine reine umbenennung von oekreal zu lorange
institute die probleme der früheren werbung mit dem hinweis auf die AACSB
ausradieren.
freundlichen gruss
sikander
Liebe Oekrealverantwortliche
Vor einigen Jahren habe ich bei Ihnen einen Vertrag für eine Business
Administration Ausbildung unterzeichnet.
Im Zusammenhang mit dem Thema Bologna und der Anerkennung von Titeln
stellt sich die Frage, in welcher Form ein Abschluss in Business
Administration Ihres Konzerns anerkannt wird und z.B. gleichberechtigt mit
einem Bachelor FH Abschluss, zu einem Studium an jeder anerkannten
Universität berechtigt.
Gemäss BBT kann z.B. ein Abschluss als Betriebsökonom an einer früheren
HWV zu einer Umwandlung in einen anerkannten FH Abschluss angemeldet
werden.
Siehe http://www.bbt.admin.ch/themen/hochschulen/00217/index.html?lang=de
Als ich seinerzeit den Ausbildungsvertrag bei Euch unterzeichnete wurde im
Prospekt darüber informiert, dass der Abschluss dank Zusammenarbeit mit
einer Amerikanischen Universität (North Texas State University NTSU)
AACSB akkrediert sei. Später erfuhr ich jedoch, dass über dieses
Werbeversprechen unterschiedliche Ansichten bestehen. Die Amerikanische
Universität NTSU teilte mit, dass Sie, so überhaupt ein Vertrag
bestanden habe, diesen Monate vor meiner Unterzeichnung des Vertrages bei
Ihnen gekündigt habe. Sie war deshalb der Ansicht, dass die mir
abgegebene Zusicherung einer AACSB Anerkennung nicht zutreffe. Die Oekreal
AG ist der Ansicht, dies treffe nicht zu. Tatsche ist, mein Abschluss trägt
nicht einen Stempel der NTSU, sondern wurde von einem Oekreal Management
Center Zurich zusammen mit einer Graduate School of Business
Administration Zurich, verliehen. Im Handelsregister sind keine solchen
Unternehmen eingetragen, aber so plus minus lässt sich herleiten, wer da
im einzelnen gemeint sein könnte. Unterzeichnet ist das Dokument von Dr.
Albert Stähli, Prof. Dr. Jan S. Krulis-Randa von der Universität Zürich,
Prof. Dr. Dr. William Fleming, Prof. Dr. Willy Linder und Prof. Dr. George
W. McGurn der Boston University.
Anscheinend hat hier während meines Studiums ein Wechsel von Oekreal AG
und allenfalls NTSU hin zur Graduate School of Business Administration
stattgefunden.
Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der letzten Jahre sehe ich jedoch,
dass, als die SUNY ihre Vereinbarung mit der Graduate School of Business
Administration Oekreal Foundation kündigte, die Studierenden noch während
5 Jahren, d.h. bis ins Jahr 2008, einen AACSB anerkannten Abschluss dieses
Institutes aus USA erhalten würden und auch noch nach der Kündigung,
z.B. im Jahr 2004, ein Studium aufnehmen konnten. Weshalb diese
Ungleichbehandlung der Studierenden je nach dem, ob ihr Konzern nun gerade
einen gekündigten oder bestehenden Vertrag mit NTSU, Boston University
oder SUNY hatte, wo doch alle Studenten einen vollen Preis für einen
Abschluss bezahlt hatten?
Meine Unsicherheit fusst auch auf einem Beitrag der FAZ vom 21. März
2005, in dem zu lesen war:
"Überhaupt erschweren wechselnde Partnerschaften Interessenten die
Qualitätsbeurteilung, wenn der Partner der vergangenen Jahre nicht mehr
der aktuelle ist. Und wer kauft schon gerne die Katze im Sack?"
Solche Zeilen sind für mich, der manchmal auch in Deutschland tätig war,
nicht von Vorteil.
Da zudem kürzlich bei Spiegel-Online zu lesen war, dass das Tragen eines
nicht anerkannten Titels im Ausland zu strafrechtlichen Konsequenzen führen
könne, mache ich mir mit Blick auf die sich verändernde Titellandschaft
in der Schweiz Sorgen. Dies z.B. mit Blick auf die Ausführungen in
Spiegel-Online vom 15. Juni 2005 mit folgenden Zitaten:
- Die Kultusministerkonferenz spricht eine ungewöhnlich deutliche Warnung
aus. Die zuständige Expertin schreibt: "Die GSBA Zürich ist keine
staatlich anerkannte Hochschule in der Schweiz. Die dort erworbenen
Bachelor- und Masterabschlüsse sind daher auch nicht führungsfähig in
Deutschland oder gar qualifizierend für weiterführende Hochschulstudien.
Der BBA der GSBA ermöglicht ebenso wenig den Zugang zu einem MBA-Studium
an einer anerkannten deutschen Hochschule."
- Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg formuliert zur GSBA
noch schärfer: "Das Wissenschaftsministerium empfiehlt deshalb
nicht, einen von dieser Einrichtung verliehenen Hochschulgrad zu führen.
Zu Ihrem Schutz weisen wir darauf hin, dass ein widerrechtliches Führen
akademischer Grade, Titel oder Würden nach §132a StGB strafbar
ist."
Dies deckt sich auch mit Ausführungen der FAZ die am 21. März 2005
schrieb:
- "Denn das GSBA-eigene MBA-Diplom allein ist in Deutschland nichts
wert. Aufgrund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz dürfen ausländische
Hochschulgrade hier nämlich nur geführt werden, wenn die verleihende
Hochschule im Heimatland Hochschulstatus besitzt und staatlich anerkannt
ist. Das aber kann die GSBA nicht bieten."
Trifft diese Feststellung der FAZ somit, wie bei Spiegel Online
nachzulesen ist, auch für den Bachelor Abschluss zu, für den ich
seinerzeit einen Vertrag mit Ihnen abschloss?
Bisher vermied ich jeweils, auf meinen Abschluss aus Ihrem Konzern
hinzuweisen und führte ihn nur der Vollständigkeit halber im Internet
auf. Dies ist mit Blick auf die Ausführungen zu einem Problem, welches
der Deutscher Politiker Czaja mit seinem Schweizer Titel hatte, nicht
verboten. Da nun jedoch mit der veränderten Hochschullandschaft in der
Schweiz auch hier vermehrt mit Bachelor- und Mastertiteln von staatliche
anerkannten Universitäten und Fachhochschulen operiert wird wäre ich
froh, wenn bezüglich meines Titels Klarheit herrschen würde.
Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob mein Abschluss ähnlich einem
Abschluss bei der HWV, auch zu einer Umwandlung zu einem eindeutig
anerkannten Abschluss berechtigen könnte. Haben Sie diesbezüglich
bereits mit dem Bundesamt für Berufsbildung Kontakt aufgenommen und was
ist die Aussage des BBT?
Aktuell fragt mich z.B. eine Fachhochschule nach meinem CV, das sie als
BBT anerkannte Institution über ihre Dozenten Bescheid wissen müsse. Was
kann ich hier mit Bezug auf Anerkennung durch das BBT oder anderen
Regierungsstellen, ähnlich der damals in Aussicht gestellten AACSB
Anerkennung, mitteilen?
Ich werde dieses Schreiben, das auch andere Absolventen interessieren wird
(siehe Publikation für die GSBA Community vom September 2006 zum Thema
Bologna und einem Bachelor of Science), ins Internet stellen. Zusammen mit
Ihrer Antwort können so alle Absolventen die sich mit der gleichen Frage
beschäftigen, möglichst einfach zu einer Antwort finden. Falls sie Ihre
Ausführungen dazu auch ins Internet stellen, geben Sie mir bitte am
einfachsten den Link zu ihrem Dokument bekannt.
Danke für eine Info und freundliche Grüsse
Sikander v. Bhicknapahari
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