13.08.08
ein mail an
Oekreal Verwaltungsrat RA Stierlin
hochschulgesetzguten tag
ich habe auf mein mail vom 8.8.08 keine antwort von euch erhalten und
deshalb direkt beim zuständigen amt des kantons angefragt. von dort
heisst es in einer ersten stellungnahme:
Es ist tatsächlich
so, dass das Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz es gemäss § 7
Abs. 3 verbietet, akademische Titel wie Lizentiat, Bachelor oder Master zu
führen, die nicht von einer anerkannten Hochschule verliehen worden sind
ein verbot eines titels meiner alma mater in einem schweizer
kanton, verbunden mit einer strafandrohung gem. §7 von bis zu 10'000
franken, ist m.e. noch happig. stimmt das wirklich? oder seid ihr
inzwischen eine "anerkannte Hochschule" und das ganze ist für
ehemalige (und derzeitige) kein problem? oder wird es nun so sein, dass
ich mich hier in der schweiz mit den gleichen fragen wie deutsche
absolventen (siehe beispiel hr. frick) herumschlagen muss?
für eine baldige antwort besten dank und freundliche grüsse,ohne antwort
eurerseits gehe ich davon aus, dass das verbot gilt.
sikander
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