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In der Zürichsee-Zeitung vom 6. April wie auch in anderen Medien war zu lesen, ein Kassensturzbeitrag habe Gerichte und Anwälte beschäftigt und es sei ein Vergleich zwischen Kassensturz und dem sich betroffen fühlenden Weiterbildungsinstitut vereinbart worden.
Nicht gerichtlich, sondern im Rahmen eines Vergleichs (siehe z.B. Blick), erhält jemand 400'000 Franken Werbezeit zur Verfügung gestellt. Zu was habe ich als Gebührenzahler hier einen Beitrag leisten müssen. Nicht zu einem Geldabfluss von SFDRS, aber zu einer Werbesendung in der nicht deklariert wurde, dass für diese Ausstrahlung keine Zahlung erfolgt. Wurde darauf auch an die Pächterin der Werbezeit noch eine Provision bezahlt?