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GV
Traktandum für Aktionäre |
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Kein Verfahren = kein Urteil.
In Sachen GSBA Immobilien AG streiten wir uns noch nicht, deshalb sind hier auch keine Urteile aufgelistet.
Mit einem anderen Aktionär muss jedoch vor Jahren einmal in einem Verfahren abgeklärt worden sein, ob ihm eine Aktie der Unternehmung geschenkt worden sei oder nicht. Der Schenkgeber oder die Schenkgeberin wollten sich nicht mehr daran erinnern können. Aber solange dazu keine Unterlagen vorliegen und publiziert sind nehme ich an, es handle sich dabei nur um ein Gerücht. Vielleicht weiss das Bezirksgericht Uster mehr dazu?
Ob das in der NZZ angeschnittene Thema über die Finanzierung ein Urteil zur Folge hatte, weiss ich nicht. Danke im voraus an die GSBA-Immobilien AG, wenn sie mir hierzu noch ein paar Unterlagen zustellen würde.