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Welche Werbung ist eduQua-tauglich wenn es um SBS und FIBAA und AACSB geht? |
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Die EurAka wurde am 1.8.08 angefragt, ob die Aussage "im universitären Bereich als gesamtschweizerisch anerkannte Hochschule" zutreffe.
Mail von EurAka vom 8.8.08 / Follow-up an EurAka vom 8.8.08
Mail von EurAka vom 26.8.08 / Ergänzende Frage an EurAka vom 27.08.08
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guten abend
das erste mail weist doch auf publikationen von mbagsba.ch hin, es ist m.e. kein geheimnis über was hier berichtet wird.
könnte man in sachen schweizweiter anerkennung demzufolge sagen, dass diese unter vorbehalt, dass ihr nach §8 anerkannt wird, gilt und dass diese anerkennung im kanton aargau weniger mit eduqua zu tun hat?
ein blick in die ausführungen unter http://www.business-podium.com/boards/europa-hochschule-euraka-ch-private-hochschule-fuer-integrale-medizin-technik-und-okonomie/5639-stellungnahme-des-oaq-zum-angeblichen-akkreditierungsverfahren-der-euraka-hochschule.html zeigt, dass sie auch schon früher über anmeldungen zu anerkennung berichtet hatten. am besten ist wohl, wir fragen im bildungsdepartement nach, was der stand der dinge ist.
ich werd ihr mail an einfachsten 1:1 aufschalten damit hier auch ihre ansicht zur gestellten frage klar zur geltung kommt.
freundlichen gruss----------------
Mail vom 26.8.08
Sehr geehrter Herr "Sikander",
Es wäre nett und vor allem angebracht, wenn Sie uns darüber informieren
würden, dass Sie unsere Korrespondenz auf Ihrer Homepage veröffentlichen!
Zu Ihrer Frage bezüglich des Kantons Aargau lesen Sie doch bitte einfach den
§8. Die EurAka hat besagten Antrag im Januar 2008 gestellt.
----------------Follow-up vom 8.8.08
guten tag frau diener
danke für die info, ich habe jedoch meine zweifel, ob sie als
"im universitären Bereich als gesamtschweizerisch anerkannte Hochschule "
betrachtet werden, spätestens mit blick auf das hochschulgesetz des kantons aargau. es sei denn, die EurAka ist im sinne von §1 abs. 2 jenes gesetzes anerkannt und deshalb haben ihre absolventen bei verwendung eines titels aus ihrem hause keine busse von bis zu 10'000 franken im sinne des §7 zu befürchten. ist dem so?
danke für eine info
freunlichen gruss
sikander
---------------Mail EurAka vom 8.8.08 10.47
Sehr geehrter Herr Sikander
Im Rahmen der Eduqua -Zertifizierung haben wir uns an die Aussagen im
Eduqua-Handbuch gehalten und aufgrund der dortigen Aussagen bez. der
Gesamtschweizerischen Anerkennung etc. bei Eduqua direkt angefragt.
In unseren eingefügten PDFSeite 1-3 Eduqua-Handbuch
Seite 4 Antwortschreiben Eduqua
können Sie dies nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Kffr. Katharina Diener-----------------